Berlin (KNA) Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat für mehr Akzeptanz gegenüber nichtchristlichen Religionen in Deutschland geworben. „Eine Muslima mit Kopftuch, ein junger Mann mit einer Kippa oder ein Minarett gehören in Deutschland genauso dazu wie das Läuten der Kirchenglocken“, sagte Maas am Dienstag in Berlin. Zugleich betonte er, die Antwort auf eine wachsende Vielfalt könne nicht sein, die Privilegien für einige zu sichern und die Diskriminierung anderer fortzusetzen.
Der Minister äußerte sich bei einem Festakt zum zehnjährigen Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AAG). Der Bundestag hatte das Gesetz nach kontroverser politischer Diskussion im Juni 2006 beschlossen. Es soll in Beruf und Alltag vor Diskriminierungen wegen des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, aus rassistischen Gründen, der Religion oder Weltanschauung und wegen der sexuellen Identität schützen. Dazu gehört die Einrichtung einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist. Maas betonte, das AAG wirke und die Horrorvision, die einige gehabt hätten, sei nicht Wirklichkeit geworden. So sei die Anzahl der Klagen vor den Arbeitsgerichten überschaubar. Um Diskriminierung weiter abzubauen, seien aber nicht nur Gesetze notwendig, es müsse sich auch in den Köpfen etwas ändern. Bei einer Untersuchung seit etwa festgestellt worden, dass Bewerber mit einem türkisch klingenden Namen bei gleichen Qualifikationen deutlich häufiger eine Absage erhielten als die einem deutsch klingenden Namen. Auch in seinem Ministerium müsse es mehr „Mehmets“ und „Aishas“ geben, räumte er ein.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, bezeichnete das Gesetz als „Meilenstein“ im Kampf gegen Diskriminierung. Es habe in vielen Bereichen einen Kulturwandel eingeleitet. Zugleich forderte sie, dass der Gesetzgeber sich nach zehn Jahren erneut damit befassen müsse. So müssten die Fristen für eine Anzeige bei einer Diskriminierung am Arbeitsplatz von zwei auf sechs Monate verlängert werden. Zudem müsse es die Möglichkeit einer Verbandsklage geben. Die Hürde, etwa gegen den Arbeitgeber zu klagen, sei für viele zu hoch.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) betonte in einem Statement, mit dem Gesetz sei der rechtliche Rahmen dafür geschaffen worden, dass Frauen und Männer vor Diskriminierung geschützt seien. „Es schärft das Bewusstsein und hilft Einzelnen zu ihren persönlichen Rechten“, so die Ministerin. Eine diskriminierungsfreie Gesellschaft sei eine lebenswerte Gesellschaft.
Quelle: CIBEDO, www.cibedo.de / KNA – qktmr-89-00127 // Beitragsbild: Werner Schuering