Katholischer Preis gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus – Ausschreibung

WAS?

Die Deutsche Bischofskonferenz schreibt einen Preis für herausragendes kirchliches Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus aus. Dieser Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro dotiert und kann auf bis zu drei Preisträger aufgeteilt werden.

WARUM?

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind mit dem katholischen Glauben nicht vereinbar. Die Deutsche Bischofskonferenz will das Engagement von Katholiken, die sich gegen diese menschenverachtenden Einstellungen wenden bzw. für ein respektvolles Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft eintreten, würdigen und ermutigen. Dazu soll der „Katholische Preis gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus“ beitragen.

WER?

Der Preis soll Personen, Gruppen oder Organisationen auszeichnen, die in Deutschland aus dem katholischen Glauben heraus im Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus tätig sind oder sich prägend an ökumenischen oder gesellschaftlichen Initiativen beteiligen. Auch hauptamtlich bei der Kirche beschäftigte Personen können ausgezeichnet werden, wenn sie sich in besonderer Weise über das dienstlich geschuldete Maß hinaus engagieren.

WIE?

Über den Preisträger entscheidet die Deutsche Bischofskonferenz auf Vorschlag einer Jury unter dem Vorsitz von Bischof Norbert Trelle (Hildesheim), Vorsitzender der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz. Personen, Gruppen oder Initiativen können sich entweder selbst um den Preis bewerben oder vorgeschlagen werden. Die Bewerbungen/Vorschläge sollten eine kurze (ca. 2 DIN-A4-Seiten) schriftliche Beschreibung des Projekts bzw. des persönlichen Engagements enthalten, der auch schriftliche oder elektronische Publikationen hinzugefügt werden können.

Die Bewerbungen/Vorschläge richten Sie bitte bis zum 30. April 2015 an das

Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Bereich Weltkirche und Migration
Kaiserstraße 161, 53113 Bonn
weltkirche.migration(at)dbk.de
Telefon: 0228-103-259

Der Preis wird nicht vergeben, wenn keines der vorgeschlagenen Projekte im Sinne der Ausschreibung voll überzeugt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

WER NICHT?

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Personen oder Gruppierungen, die sich aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland wenden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Deutsche Bischofskonferenz, www.dbk.de